Ihr Anwalt für Zeitarbeit, Personalleasing, Arbeitnehmerüberlassung – Kanzlei Göttler

Zeitarbeit – Beratung & Vertretung für Unternehmen

Bereits seit 1994 vertreten wir Unternehmen aus dem Bereich Zeitarbeit und private Arbeitsvermittlung. In dieser Sparte sind die gesetzlichen Regelungen aus der Arbeitnehmerüberlassung besonders im Auge zu behalten. Schnell ist aus Unwissenheit ein Gesetz übertreten oder das Erfordernis einer Erlaubnis übersehen. Damit wird ein Vertrag zwischen den Parteien illegal und unwirksam. Um Schadensersatz- und Haftungsansprüche schon im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie mit uns sprechen. Gerne bieten wir Ihnen eine Schulung über die Grundlagen des AÜG und der einschlägigen Tarifverträge an, damit Ihre Personaldisponenten im täglichen Arbeiten rechtssicher handeln.

Aufgrund unserer langen Erfahrung sind wir bestens mit den Bereichen Inkasso, Vermittlungsprovision oder Arbeitsrecht vertraut und können die erforderlichen Verträge für Sie risikolos ausfertigen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch gegenüber der Erlaubnisbehörde. Und im Falle eines Falles:

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht oder gegenüber Behörden.

Was ist passiert?

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