"Guter Rat ist teuer!" stimmt nicht immer
Die Beratung, Prozessvertretung oder jede andere anwaltliche Tätigkeit kostet grundsätzlich bei jedem Rechtsanwalt das gleiche.
Jeder Anwalt muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und deren Gebührensätze abrechnen. Keinesfalls darf er kostenlos Rechtsrat erteilen oder die gesetzlichen Gebühren unterbieten, von ganz wenigen Ausnahmen im außergerichtlichen Bereich abgesehen.
Fehlende oder fehlerhafte Rechtsberatung führen in der Regel zu unnützen oder aussichtslosen Prozessen, die verloren gehen, und zudem zu einer umfassenden Haftung des betreffenden Rechtsanwaltes.
Solche Haftungsrisiken werden durch die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes abgedeckt.
Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden, das zudem unabdingbare Voraussetzung für eine umfassende Sachverhaltsklärung sein sollte, damit die juristische Beratungsleistung Ihr Problem zutreffend erfasst.
Alternativ zur Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen kann ein Zeithonorar vereinbart werden. Hierbei wird in der EDV die jeweilige Beratungszeit erfasst und je begonnener Viertelstunde abgerechnet.