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FAQ | Gebühren

FAQ & Infos zu unseren Gebühren – Kanzlei Göttler

Es ist uns ein Anliegen, Sie von Anfang an vertrauensvoll zu beraten. Dazu gehören für uns Offenheit und Transparenz.

Deshalb verstecken wir uns nicht hinter vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Formulierungen, sondern sagen Ihnen „auf gut deutsch“, was sich sonst schwer verständlich im Kleingedruckten verbirgt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein weiterer externer Anwalt hinzugezogen werden?

Wir kennen unser Handwerk genau und haben den Anspruch, Ihren Fall bestmöglich zu bearbeiten. In manchen Fällen ziehen wir deshalb Spezialisten hinzu, die uns unterstützen. Dies tun wir selbstverständlich nur mit Ihrem Einverständnis, denn die Leistungen hinzugezogener Anwälte werden von diesen separat berechnet. Auch für den Fall, dass ein Prozess vor einem auswärtigen Gericht geführt werden muss, kann die Einschaltung eines Kollegen vor Ort vorteilhaft sein.

Wie funktioniert Ihre Hilfe mit meiner Rechtsschutzversicherung?
Sie können dort selbst oder über Ihren Versicherungsvertreter um eine Deckungszusage bitten. Gerne übernehmen wir auch diese Tätigkeit für Sie; dies stellt grundsätzlich eine eigenständige Beauftragung und ein eigenständiges Mandat dar, so dass hierfür gesonderte Gebühren anfallen. Ob der Versicherer tatsächlich Deckung zusagt, können wir aber erst dann beurteilen, wenn mit diesem korrespondiert wurde.
Was sind verauslagte Kosten?

Im Unterschied zu den Auslagen handelt es sich bei verauslagten Kosten um Gebühren, die wir für Sie ggfs. vorstrecken, um Ihr Mandat zeitgerecht und reibungslos behandeln zu können. Dazu gehören z.B. Gerichtskosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Verwaltungsgebühren und dergleichen.

Mit welchen Auslagen muss gerechnet werden?

Zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wurde das sog. Vergütungsverzeichnis VV RVG erlassen. Darin sind unter anderem Auslagen geregelt. Nr. 7000: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten Hier wird geregelt, wie wir Kopien, Ausdrucke oder auch elektronisch gespeicherte Dateien an Sie weiterberechnen dürfen (0,50 € für die ersten 50 Seiten; für jede weitere Seite € 0,15 und für jede Datei € 2,50). Nr. 7002: Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Nr. 7002 legt fest, dass wir entweder nach tatsächlichen Auslagen oder aber eine Pauschale von bis zu € 20,-abrechnen dürfen.

Was bedeutet „Abtretung der Erstattungsansprüche erfüllungshalber“

Dies bedeutet, dass wir grundsätzlich versuchen, unsere Gebühren von Ihrem Gegner erstatten zu lassen. Diese Erstattung kann dann mit unseren offenen Gebühren verrechnet werden.

Muss ein Vorschuss geleistet werden?

Ist ein höherer Aufwand absehbar, der die monatliche bzw. quartalsmäßige Zahlung überschreitet, vereinbaren wir mit Ihnen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Gibt es alternative Vergütungsmöglichkeiten?

Alternativ arbeiten wir nach dem tatsächlichen Zeitaufwand mit unterschiedlichen Stundensätzen (je angefangener Viertelstunde) in Höhe von € 65,- bis zu € 95,- (zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer). Niedrigere Sätze werden erhoben für Tätigkeiten, die durch unser Kanzlei-Büropersonal erledigt werden, höhere Sätze, wenn z. B. besondere Eile geboten ist oder der Fall sich als besonders schwierig erweist. Wir werden Sie in diesem Falle darauf hinweisen. Aus Gründen der Fairness rechnen wir Fahrt- und Wartezeiten (z.B. zu Besprechungen oder bei Gerichtsterminen) nur zur Hälfte ab. Sie werden zu Beginn eines jeden Monats bzw. Quartals eine detaillierte Rechnung mit einer Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten von uns erhalten, an der Sie auch den Stand Ihres Falles ersehen können. Diese bitten wir Sie innerhalb von 14 Tagen anzuweisen.

Welche Vergütung (Mindestvergütung) ist vorgesehen?

Am 1.7.2004 wurde die bis dahin gültige Bundes-Rechtsanwalts-Gebührenordnung (BRAGO) durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt. Seit dem 1.7.2006 ist für die Beratung und für die Erstattung von Rechtsgutachten sowie für die Mediation keine konkret bestimmte Gebühr mehr vorgesehen. Der Rechtsanwalt und der Auftraggeber treffen deshalb eine Honorarvereinbarung über die Rechtsanwaltsgebühren, die sich am RVG orientiert. Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland im Übrigen nach wie vor schwierig zu vereinbaren und in vielen Fällen unzulässig.

“Guter Rat ist teuer!” stimmt nicht immer

Die Beratung, Prozessvertretung oder jede andere anwaltliche Tätigkeit kostet grundsätzlich bei jedem Rechtsanwalt das gleiche.

Jeder Anwalt muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und deren Gebührensätze abrechnen. Keinesfalls darf er kostenlos Rechtsrat erteilen oder die gesetzlichen Gebühren unterbieten, von ganz wenigen Ausnahmen im außergerichtlichen Bereich abgesehen.

Fehlende oder fehlerhafte Rechtsberatung führen in der Regel zu unnützen oder aussichtslosen Prozessen, die verloren gehen, und zudem zu einer umfassenden Haftung des betreffenden Rechtsanwaltes.

Solche Haftungsrisiken werden durch die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes abgedeckt.

Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden, das zudem unabdingbare Voraussetzung für eine umfassende Sachverhaltsklärung sein sollte, damit die juristische Beratungsleistung Ihr Problem zutreffend erfasst.

Alternativ zur Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen kann ein Zeithonorar vereinbart werden. Hierbei wird in der EDV die jeweilige Beratungszeit erfasst und je begonnener Viertelstunde abgerechnet.

Und noch etwas Wichtiges zum Schluss:
Unser Anspruch ist, Ihre Interessen mit vollem Einsatz, absoluter Sorgfalt und hochqualifizierter Arbeit zu vertreten. Dafür setzen wir uns gerne für Sie unter Qualitätsdruck – nicht aber unter Zeitdruck. Denn Qualität ist kein Zufall, sie ist immer das Resultat fundierter Arbeitsweise und voller Konzentration. Darum brauchen gute Ergebnisse manchmal ein wenig mehr Zeit und vor allem den richtigen Zeitpunkt für die Bearbeitung. Wir versichern Ihnen, Ihre Termine und Fristen zuverlässig im Auge zu behalten und Sie immer rechtzeitig mit den nächsten Schritten vertraut zu machen. Verlassen Sie sich auf uns.

Danke für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis!