|
Zeitarbeit, „Personalleasing“ oder die gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung, wie sie laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
heißt, ist spätestens seit der Gesetzesreform 2003
Job-Motor schlechthin.
Die Kanzlei vertritt bereits seit 1994
Unternehmen aus dem Bereich Zeitarbeit sowie private Arbeitsvermittlung
und ist daher bestens mit den Bereichen Inkasso, Vermittlungsprovision
oder Arbeitsrecht vertraut.
Ferner beraten und vertreten wir
unsere Mandanten auch gegenüber der Erlaubnisbehörde. |