Wirtschaftsmediation & Konfliktlösung – Kanzlei Göttler in München

Streiten Sie noch, oder gestalten Sie schon?

Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten, das in Deutschland zunehmend von Unternehmen und Unternehmern nachgefragt wird. Dabei unterstützt der Mediator die Parteien als neutraler Vermittler, um miteinander in ein konstruktives Verhandeln einzutreten.

Die Parteien eines Konflikts entscheiden in der Mediation selbst über Lösungen des Konflikts. Sie werden dabei – und das ist das Entscheidende – vom Mediator aktiv unterstützt.

Diese aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit des Mediators zur strukturierten Verhandlungsführung. Dadurch werden emotionale Blockaden gelöst, die Parteien kommen wieder miteinander ins Gespräch. Der Mediator ist darin geschult, Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme und auch die wirklichen Interessen der Parteien liegen. Durch Kommunikation werden Lösungen möglich, die beiden Seiten nachhaltig dienen.

Der Mehrwert dieser Lösungen ist für die Beteiligten beträchtlich. Die Lösungen sind flexibler. Sie sind den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten angepasst und werden ausschließlich von ihnen selbst vereinbart. Das ist der entscheidende Unterschied zum Beispiel zu einem Urteil oder Schiedsspruch. Dort entscheidet ein fremder Dritter.

Der Zeitplan wird selbst bestimmt. Die Kosten sind vorhersehbar, da in der Regel nach vorher vereinbarten Stundensätzen des Mediators abgerechnet wird.

Rechtsanwalt Göttler ist auch ausgebildeter „Collaborative Lawyer“. Collaborative Practice ist ein professionelles Konfliktlösungsverfahren mit einem Team aus Anwälten, Coaches oder neutralen Experten. So steht Ihnen Rechtsanwalt Göttler als „anwaltlicher Fürsprecher“ und Kenner dieses zeitgemäßen Konfliktlösungsverfahrens zur Seite.

Es muss nicht immer gleich ein Streit vor Gericht sein. Einfacher und vor allem günstiger für alle Beteiligten ist ein klärendes Gespräch.

Darin sind wir ganz speziell geschult. Um Ihnen lange Wege, Kosten und vor allem Nerven zu sparen!

Wirtschaftsmediation – Kriterien

Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus:

Das Motto vieler Richter lautet: „Ein guter Vergleich tut beiden Parteien weh!“. Sogar für das Gesetz liegt dann ein Vergleich vor, wenn beide Seiten nachgeben. Das entspricht einer Loose/Loose-Situation, weil beide Parteien etwas verlieren.

Bei der Mediation finden die Parteien aber in der Regel eine Einigung, die beiden Vorteile bringt und somit eine Win/Win-Situation schafft!

Unsere Empfehlung:
Wer Interesse daran hat, private oder geschäftliche Beziehungen aufrecht zu erhalten, wer langwierige Konflikte durch Gerichtsverfahren vermeiden möchte, der sollte über Mediation – insbesondere eine Wirtschaftsmediation – nachdenken. >> Jetzt anfragen & beraten lassen!

Die Hauptanwendungsfelder der Wirtschaftsmediation sind:

Erbschaftsangelegenheiten

Unternehmensnachfolge

interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen