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Wir stehen Ihnen auch im Falle von Unstimmigkeiten mit einem Versicherer zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen z.B. in der
Relevant sind besonders Auseinandersetzungen rund um den Vertragsabschluß und im Leistungsfall - leider besonders oft im Fall der Berufsunfähigkeit. Unter Umständen kann die sogenannte Erstberatungsgebühr (max. 243,60 EUR) ausreichen, um in einem ersten Gespräch wichtige Fragen abzuklären, Gefahrstellen aufzuzeigen und zu beseitigen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kann diese Beratung auch unter den Versicherungsschutz fallen, so dass die Kosten von der Rechtsschutzversicherung voll erstattet werden können. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht oder gegenüber Behörden. Wie versichern Sie sich gegen Ihre Versicherung? Mit einer Rechtsschutzversicherung, die auch Versicherungsrecht umfaßt! |
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