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Dabei können auch optimale steuerliche Problemlösungen individuell
entwickelt werden. Die Honorierung einer solchen Analyse kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen, so dass sich das Honorar auf höchstens
EUR 210,00 netto beläuft, sofern ein Besprechungstermin ausreicht.
Selbstverständlich vertreten
wir Sie auch vor Gericht oder gegenüber Behörden.
Weiterhin stehe ich Ihnen als Wirtschaftsmediator zur
Verfügung
- klären Sie Streitfälle schneller und kostengünstiger
auf dem Weg der Wirtschaftsmediation.
Rechtsberatung für Privatpersonen
Auch im privaten Bereich besteht regelmäßig
Bedarf für
anwaltliche Beratungsleistung. Insbesondere stehen wir Ihnen im
Falle von Unstimmigkeiten mit einem Versicherer zur
Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sobald es im Schadenfall mit
dem Versicherer zu Unstimmigkeiten kommt, ist es ratsam anwaltlichen
Rat einzuholen.
Die Kanzlei hat im Versicherungsrecht besondere
Kenntnisse aufzuweisen. Durch den Besuch des Fachanwaltslehrganges für Versicherungsrecht
2004 und die Mitgliedschaft Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
im Deutschen Anwaltsverein können Sie sich auch in allen Versicherungsrechtsfragen an
uns wenden.
Weitere für Sie als Privatperson wichtige
Bereiche, auf die wir spezialisiert sind:
» Autorecht
/ KFZ-Recht allgemein
» Wandlung von
Neufahrzeugen
» Leasing
» Zeitarbeit
» Steuerstrafrecht
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