Rechtsanwalt H. Göttler Kanzlei Helmut Göttler Rechtsberatung
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Rechtsberatung für Unternehmen und Selbständige

Für Unternehmer und Selbständige empfiehlt es sich, für die im Wírtschaftsleben relevanten Bereiche einen Anwalt einzubeziehen. Bei Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, wie z.B. Arbeitsverträgen, Gesellschaftsverträgen, gewerbliche Miet- und Leasingverträge ist es oft günstiger sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Wir stehen Ihnen gerne als externe Rechtsabteilung zur Verfügung.

Die Möglichkeit einer “Schwachstellenanalyse” soll juristische Fallstricke aufdecken und typische Stolperstellen deutlich machen, um das Problembewusstsein zu sensibilisieren. Eine solche Analyse setzt umfassende Informationen voraus, so dass es sich empfiehlt, eine Besprechung direkt vor Ort im Hause des Mandanten abzuhalten.

Eine ausgelagerte Rechtsberatung aus einer Hand spart Ihrem Unternehmen Zeit und Geld - in allen Bereichen des täglichen Geschäftsbetriebs. Sie sorgt für die optimale Absicherung der rechtlichen Belange und schützt Ihr Geschäft.

Als besonders problemträchtig sind beispielsweise das Forderungsmanagement (Mahnwesen) und die Kündigung von Arbeitnehmern einzustufen. Aber auch auf anderen Gebieten wie beispielsweise dem Vertragswesen (einschließlich AGB) schlummern mitunter zahlreiche Gefahrenquellen.

Dabei können auch optimale steuerliche Problemlösungen individuell entwickelt werden. Die Honorierung einer solchen Analyse kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen, so dass sich das Honorar auf höchstens EUR 210,00 netto beläuft, sofern ein Besprechungstermin ausreicht.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht oder gegenüber Behörden.

Weiterhin stehe ich Ihnen als Wirtschaftsmediator zur Verfügung - klären Sie Streitfälle schneller und kostengünstiger auf dem Weg der Wirtschaftsmediation.

 


Rechtsberatung für Privatpersonen

Auch im privaten Bereich besteht regelmäßig Bedarf für anwaltliche Beratungsleistung. Insbesondere stehen wir Ihnen im Falle von Unstimmigkeiten mit einem Versicherer zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sobald es im Schadenfall mit dem Versicherer zu Unstimmigkeiten kommt, ist es ratsam anwaltlichen Rat einzuholen.

Die Kanzlei hat im Versicherungsrecht besondere Kenntnisse aufzuweisen. Durch den Besuch des Fachanwaltslehrganges für Versicherungsrecht 2004 und die Mitgliedschaft Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein können Sie sich auch in allen Versicherungsrechtsfragen an uns wenden.

Weitere für Sie als Privatperson wichtige Bereiche, auf die wir spezialisiert sind:

» Autorecht / KFZ-Recht allgemein

» Wandlung von Neufahrzeugen

» Leasing

» Zeitarbeit

» Steuerstrafrecht

 

 

 
     
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