| Die Beratung, Prozessvertretung oder jede andere
anwaltliche Tätigkeit kostet grundsätzlich bei jedem Rechtsanwalt
das gleiche.
Jeder Anwalt muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und deren Gebührensätze abrechnen. Keinesfalls darf er kostenlos Rechtsrat erteilen oder die
gesetzlichen Gebühren unterbieten, von ganz wenigen Ausnahmen im außergerichtlichen Bereich abgesehen.
Fehlende
oder fehlerhafte Rechtsberatung führen in der Regel zu unnützen
oder aussichtslosen Prozessen, die verloren gehen, und zudem zu einer umfassenden
Haftung des betreffenden Rechtsanwaltes. Solche Haftungsrisiken werden
durch die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
des Rechtsanwaltes abgedeckt.
Welche
Kosten im konkreten Fall entstehen, sollte in einem persönlichen Gespräch
geklärt werden, das zudem unabdingbare Voraussetzung für eine umfassende
Sachverhaltsklärung sein sollte, damit die juristische Beratungsleistung
Ihr Problem zutreffend erfasst.
Informationen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) finden sie
hier (PDF-Dokument).
Alternativ zur Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen kann
ein Zeithonorar vereinbart werden. Hierbei wird in der EDV die
jeweilige Beratungszeit erfasst und je begonnener Viertelstunde
abgerechnet.
Unsere Gebührenvereinbarungen und häufig
gestellte Fragen finden
Sie hier:
Zum Betrachten benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader (Download
hier).
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