Beratung & Vertretung – nicht nur für Fondsgesellschaften – Fachanwaltskanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Nicht erst die Finanzmarktkrise hat deutlich gemacht, dass bei der Vermittlung von Vermögensanlagen die Anleger Verstöße gegen die Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung, wie sie der Bundesgerichtshof seit Jahren fordert, behaupten. So soll vielfach eine suboptimale Geldanlage im Wege des Schadensersatzes so gut wie rückabgewickelt werden. Hier können wir als zugelassene Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen helfen.

Fondsgesellschaften unterstützen wir im laufenden Geschäft jederzeit bei Fragestellungen um den Gesellschaftsvertrag und die Rechte und Pflichten der Anleger – einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, was vor dem Hintergrund ggfs. drohender Verjährung von Einlageforderungen der Publikumsgesellschaft gegen Anleger stets sorgfältig zu überprüfen ist.

Was ist passiert?

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Spezialität: Liquidation geschlossener Fonds

Bei der Abwicklung und Liquidation von Publikumsgesellschaften bzw. Fonds mit mehreren hundert oder tausend Anlegern verfügen wir über langjährige Erfahrung (siehe v.a. die BGH-Urteile vom 30.01.2018 zu Aktenzeichen II ZR 95/16, II ZR 108/16, II ZR 137/16, II ZR 238/16 und II ZR 242/16, bei denen wir die klägerischen Publikumsgesellschaften in der I. und II. Instanz vertreten haben). Deshalb können wir hier der Geschäftsführung der Fondsgesellschaften bei den komplexen juristischen Fragestellungen zur Liquidation umfassend mit Rat und Tat zur Seite stehen, um die Liquidation zügig umzusetzen.

Dank unseres langjährigen Erfahrungsschatzes ist die fundierte Beratung der Fondsgesellschaft und Durchsetzung der Ansprüche bestens gewährleistet. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten gerne auch bei Fragen der praktischen Durchführung einer Liquidation, im Rahmen einer langjährigen Kooperation mit einer Steuerberatungsgesellschaft auch bei der Anlegerverwaltung und Kapitalkontenklärung anlässlich der Auseinandersetzungsrechnung bzw. Schlussrechnung und des Jahresabschlusses. Auf Wunsch wird auch das Reporting unterstützt.

Mit der Fortbildung zum Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht konnten die bislang gesammelten praktischen Erfahrungen weiter vertieft werden. Bundesweit sind ca. 1.000 Fachanwälte auf diesem Gebiet zugelassen.

Unsere Mandanten erhalten auf Wunsch auch direkten Zugriff auf ihre Mandatsakten über unsere Onlineakte, damit ist der jeweilige Sachstand für die Mandanten völlig transparent.